Home | Impressum | Sitemap | KIT

   

 
 

News

 

Personalversammlung 2012

 

+++++ Entgeltordnung zum TV-L redaktionell abgeschlossen ! +++++

 

[mehr...]

 

 

Aktuell

 

Bundesarbeitsgericht setzt Befristungsmissbrauch Grenzen

Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 1. 6. 2011, 7 AZR 827/09 festgestellt, dass Arbeitsverträge nur dann nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz befristet werden dürfen, wenn die Beschäftigten überwiegend im engeren Sinne wissenschaftlich arbeiten. Zudem müssten sie eine Stelle besetzen, die üblicherweise der wissenschaftlichen Qualifikation – etwa durch eine Dissertation oder Habilitation – dient. In dem Fall einer Lektorin sei der Arbeitsvertrag rechtswidrig nach WissZeitVG befristet worden, sie müsse einen unbefristeten Vertrag bekommen. Sie war als Lehrkraft für besondere Aufgaben, die die japanische Sprache unterrichtet, beschäftigt. Mehr Informationen finden Sie über die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW).

 

 

 

 

 

Befristung


Prekäre Arbeitsverhältnisse und Aufforderung
zum Sozialbetrug:


Die Risiken und Nebenwirkungen des
Wissenschafts-Zeitvertrags-Gesetzes.

(ein Monitor-Bericht vom 16.06.2011)

 

 

 

Distanzierungserklärung



Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, daß man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann, so das LG, nur dadurch verhindert werden, daß man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

Vorsichtshalber distanzieren wir uns hiermit von ALLEM und JEDEM !